Die ehemals riesige Fangemeinde von Hartz 4 schwindet, inzwischen hält nur noch ein kleiner Kreis von Hardcorefans zu ihm. Und trotz so zauberhafter Redewendungen wie “Hartz 4 – der Tag gehört dir!” und Wortschöpfungen wie “Hartz 4-TV” oder schlicht “Hartzern”, die wir ihm verdanken, muss sich die einst so stolze, in Fachkreisen auch unter Arbeitslosengeld II bekannte Grundsicherungsleistung nun sogar vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten!
Grund dafür ist – man mag es angesichts des Richtlinien- und Ordnungswahns des Deutschen kaum glauben: In Sachen Hartz 4 sind wir enorm unternormiert! Die Kinderregelsätze werden momentan schlicht von dem der Eltern abgeleitet – wie einfallslos! Man bedenke, welches gewaltige Verwaltungspotential und welche Steuergeldverschwendungsmöglichkeiten in intransparenten Berechnungen schlummern, das kann man sich doch unmöglich entgehen lassen.
Der Status Quo indes führt in der Tat zu höchst unterhaltsamen Ergebnissen: So stehen laut Spiegel Online auch Säuglingen rund 12 Euro monatlich für Tabakwaren und (alkoholische) Getränke zu. Wirklich skandalös, weiss doch jeder, dass man kein Kind der Welt mit einer Packung Kippen und einer Flasche Jägermeister über den Monat bringt!
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