Es gibt manchmal Momente, an denen man sich schelmisch über etwas freut und auch ein bisschen an Gerechtigkeit glaubt. Eben hatte ich wieder so einen und den möchte ich gern mit euch teilen!
Zur Vorgeschichte: Die Bild hat 2005 eine Verfügung gegen die TAZ erwirkt, da folgender TAZ-Werbespot nach Meinung der Bild deren Betrachter “Leser” herabsetze (eine Methode, derer sich die Bild NIEMALS bedienen würde)
Obwohl das OLG Hamburg dem Spot 2007 Witz, künstlerischen Anspruch und einen nicht unerheblichen Wahrheitskern bescheinigte, verbot es ihn aufgrund unlauteren Wettbewerbs.
Dieses Verbot hob nun der Bundesgerichtshof auf, da die taz offenkundig nur aussage, dass das Blatt eben nicht für den Massengeschmack sei und man daher nicht von unlauterem Wettbewerb sprechen könne.
Meine Argumentation wäre zwar etwas anders ausgefallen (nämlich, dass man sich als Bildleser ja ohnehin selbst der Lächerlichkeit preisgebe), aber nun gut. So ist es auch in Ordnung.
Und jetzt lachen wir weiter alle herzlich über Bildleser. Haha!