Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben im Moment wirklich alle Hände voll zu tun. Nachdem sie angekündigt haben, sich genaustens mit “Kinder-Hartz4″ auseinander zu setzen, wollen sie jetzt angeblich auch die “Ab 18-Version” gründlich unter die Lupe nehmen. Und als sei das nicht schon genug, haben sie heute quasi im Vorbeigehen Beschwerden von Pornoanbietern abgewiesen.

Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass “das gesetzliche Verbot pornografischer Internetangebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot verstoße“. Zwar ist der den deutschen Unternehmen durch das vorgeschriebene, restriktive Altersnachweissystem entstehende Wettbewerbsnachteil durchaus nachzuvollziehen, denn nicht aus Deutschland heraus operierende Anbieter nutzen – so erzählt man sich (ich habe davon nicht den blassesten Schimmer!) – nur sehr rudimentäre Altersverifikationen bestehend aus “Über 18? Ja / Leider nein!”. Das Argument “Kein System könnte den Zugang von Jugendlichen sicher verhindern, daher sind die gesetztlichen Vorschriften ungeeignet” hätte ich allerdings anstelle der Richter auch nicht gelten lassen. Das ist in etwa genauso ausgefeilt wie die Handlung der meisten Pornos. Und die sind ja eher weniger für ihren dramaturgischen Tiefgang bekannt.

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