Am 20. Oktober berichtete ich schon in diesem Artikel über meinen Kontakt mit der KriPo. Mittlerweile habe ich aber auch Freunde bei der Staatsanwaltschaft.
Zur Erinnerung: Es geht um den Mord an einer Gütersloher Rentnerin und der mit den Ermittlungen der KriPo verbundenen DNS-Reihenuntersuchung, an der ich nicht teilnehmen möchte.

Was bisher geschah:
19.10.2009 Erste, freiwillige Vorladung zur Abgabe einer Speichelprobe
26.10.2009 Zweite, freiwillige Vorladung zur Abgabe einer Speichelprobe
18.01.2010 Dritte, drohende Vorladung zur Abgabe einer Speichelprobe
01.02.2010 Vorladung zur Tätigung einer Zeugenaussage

Wie es weitergeht:
08.02.2010 Termin zur Hörung als Zeuge durch den Staatsanwalt

Die ersten beiden Vorladungen waren noch recht freundlich gehalten. Dass die Teilnahme freiwillig sei war sogar fett gedruckt. Der dritte Brief jedoch war dann recht schroff:

[...] Sollten Sie am vorgenannten Termin nicht erscheinen, werden Sie von der Staatsanwaltschaft Bielefeld erneut geladen. Ihr Erscheinen dort kann gegebenenfalls mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. [...]

Nun ja, auch diese Vorladung habe ich natürlich abgesagt. Relativ schnell kam dann die “Zwangsmaßnahme”: Eine Vorladung als Zeuge.
Ich weiß ja nicht, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um Zeuge zu werden. Aber das spielt wohl auch keine Rolle, denn als Verdächtiger oder Beschuldigter darf man mich ohne ausreichenden Anfangsverdacht nicht laden. Also werde ich kurzerhand “umdeklariert”. Großes Kino, wie hier das Recht aus- und parat gelegt wird!

So viel auf jeden Fall zur Freiwilligkeit. So viel zur Unschuldsvermutung. Aber in StPO §81c (1) steht es unfassbarer Weise sogar in der Art niedergeschrieben:

Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer Straftat befindet.

Und zur “Erforschung der Wahrheit” klammert sich die Mordkommission leider an einen verdammt dünnen Strohhalm: Die DNS-Reihenuntersuchung.

In diesem Zusammenhang auch interessant: StPO §70. Da fällt es einem ohne Anwalt doch recht schwierig, noch dagegen zu argumentieren. Also werde ich wohl oder übel auf Staatskosten am kommenden Montag von Erlangen nach Gütersloh reisen, um ein kleines Kaffeekränzchen mit dem Staatsanwalt abzuhalten. Herr Gelhot (Leiter MK Korn, Gütersloh) hat tatsächlich gesagt, dass Herr Vennewald (Staatsanwaltschaft, Bielefeld) mich gerne persönlich kennenlernen möchte. Deshalb ist es auch nicht möglich, das Interview mit der Polizei Erlangen zu halten. Suuuuuper!

Ich werde nichtsdestotrotz weiterhin versuchen, um eine DNS-Probe herum zu kommen. Beziehungsweise diese so lange wie möglich herauszögern. Was die Staatsgewalten hier abziehen ist völlig unverhältnismäßig und dermaßen sinnlos. Das möchte ich definitiv nicht unterstützen. Schon gar nicht mit der Preisgabe der wirklich persönlichsten Daten, die ein Mensch besitzen kann!


Unabhängig von meinen Erfahrungen (von denen ich natürlich weiter berichten werde) möchte ich noch weitere Dinge aufgreifen:

Eine große Frechheit ist dies:
Ein Gütersloher, der knappe fünf Kilometer vom Tatort entfernt wohnt, wurde von der Polizei zwecks Entnahme einer Speichelprobe besucht. Er war der einzige Aufgesuchte in der Siedlung. Seine Vermutung: Er ist ins Raster gefallen, weil er vor vielen Jahren Kreditkartenbetrug begangen hat. Kommentar der MK dazu: Kein Kommentar.
Das heißt für mich: Das Suchraster wurde vom ursprünglichen 1,5-km-Radius (bei 14- bis 80-Jährigen Männern) deutlich ausgeweitet. Wieso man aber nun in das wie auch immer geartete neue Raster fällt, das erfährt man nicht?!?

Auch toll:
Die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse liegen laut dem Psychologen Jonathan Koehler in der Größenordnung von 1:100. Hervorgerufen durch Schlamperei, irreführende DNA-Muster, falsche Bezeichnungen der Proben etc… Naja, viel Aussagekraft weise ich der Quelle nicht zu. Aber zu denken gibt es mir schon.


P.S.: Falls jemand gut mit einem Anwalt befreundet ist, der sich Überstunden mit einem Pils bezahlen lässt… ;-)


Update nach der Zeugenvorladung:

So. Ich bin (noch) nicht im Knast ;-)  Das Gespräch war recht freundlich. Ich durfte mein Alibi zu Protokoll geben und der Herr Staatsanwalt hat auf scherzhafte Art durchblicken lassen, dass ich damit nicht mehr im Fokus stehe.

Gut, dass ich viel Spaß verstehe. Denn manch anderer würde folgendes (Erinnerungszitat) nicht mehr so zum Lachen finden.

“So ein blödes Alibi haben wir ja noch nie gehabt. Das können Sie Ihrer Großmutter erzählen, dass Sie mit Ihrer Clique Kaffee trinken waren. Bereite schon mal die Zelle vor!”

Was ich aber zum Lachen fand, waren die Blicke von Staatsanwalt, MK-Mitglied und Protokollantin, als ich meine Jacke zu Beginn abgelegt habe. Darunter kam nämlich mein “Stasi 2.0″-Shirt mit dem Antlitz unseres vorigen Bundesinnenministers zum Vorschein :lol:

Naja, ich hoffe die Sache hat sich für mich hiermit erledigt. Eine richterlich angeordnete Speichelproben-Zwangsentnahme habe ich wohl nicht mehr zu befürchten. Im Gespräch wurde auch deutlich, dass es in meinem Fall ein Kommunikationsproblem gab. Die KriPo Erlangen, von der ich die ersten drei Vorladungen bekommen habe, hat nämlich versäumt, in ihren Anschreiben auf die Möglichkeit zur Angabe eines Alibis als Alternative zur Speichelprobe hinzuweisen.
Normalerweise soll dies wohl in den Einladungen immer explizit erwähnt sein. Wäre das bei mir der Fall gewesen, so hätte ich das Angebot wohl auch direkt wahrgenommen und mir und den Ermittlungsbehörden das hin und her erspart.

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10 kommentare zu “Mordverdacht – Teil 2”

  1. christoph sagt:

    Ich bleibe dabei … wenn der Staatsanwaltschaft dich kennen lernen möchte, dann soll er doch nach Erlangen kommen. Mutti sagt immer: Seit wann kommt der Knochen zum Hund?!

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  2. Jay sagt:

    Muahaha,
    als ich die Hoffnung schon aufgegeben habe, ist hier endlich wieder was los :D

    *tztz* Med, ehrlich, ich hatte am Wochenende schon so ein ungutes Gefühl… so ein mörderisches… in deiner Umgebung.
    Stell’ dich doch lieber gleich!
    Apropos… hast du eigentlich ein Alibi? Wo warst du denn zu besagter Tatzeit? Leg’ dir das lieber schon mal zurecht für den Staatsanwalt, Herr Hauptverdächtiger.
    Wer ZWEI Mal, nein ganze DREI Mal die Urin… äh Speichelabgabe verweigert, der MUSS ja schuldig sein.

    Ich bin froh und stolz auf unseren Rechtsstaat, dass meine gezahlten Steuern wenigstens sinnvoll verbraten werden, indem man dich auf “meine” Kosten hunderte Kilometer durch’s Land kutschiert, um dir was in den Mund zu stecken :D

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  3. skorfulose sagt:

    Alibi? Ja, genau. Die Guteste wurde am 21.05. zuletzt gesehen und am 24.05. aufgefunden. Das ist ein knappes dreiviertel Jahr her. Und ein lückenloses Alibi für vier Tage nach so einer Zeit… Dürfte schwer werden.

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  4. fabian sagt:

    ich würde wetten, dass du mit mir saufen warst! das DU dich daran nicht erinnerst – ist klar ;)

    trotz allem – frechheit was hier abgezogen wird. wir können ja bald schon eine sammlung aus selbst gemachten pozileierfahrungen machen…

    am ende bekommst du noch schwierigkeiten bei ner job-bewerbung, weil du mal aus völlig irrsinnigen gründen in so eine geschichte verstrickt wurdest. ich gehe ja mal davon aus, dass das ganze IRGENDWO (vielleicht nicht gleich im führungszeugnis) archiviert wird…

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  5. skorfulose sagt:

    Nee, ich war die vier Tage tatsächlich an meinem Zweitwohnsitz bei meinen Eltern in GT.
    Dank meines penibel geführten elektronischen Haushaltsbuchs weiß ich sogar anhaltsweise, was ich da getan habe. Eisdiele, Café, Freibad, Filmabend. Aber das wird denen wohl nicht reichen.

    *Thumbs Up* übrigens für meinen Arbeitgeber. Ich werde bezahlt freigestellt für den Tag. Dann müsst IHR nur noch die Fahrtkosten tragen :P

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  6. rg sagt:

    Du musst da nicht hin, wenn ich das richtig verstanden habe. Für Dich ist nicht Art 70. relevant, sondern 48. Da steht erstmal drin, was ein Zeuge ist und wann man das ist. Da steht nur drin, dass er vor einem Richter sein muss. Wenn Dir ein Anwalt oder ähnliches was schreibt, oder ein Polizist, dann kann man das getrost ignorieren. Eine Befragung im Zuge einer polizeilichen Ermittlung kann man ignorieren (aber da sollte nochmal was geändert werden, dürfte noch nicht in Kraft sein).
    Du bist doch sicher Rechtsschutzversichert, ruf einfach mal nen Anwalt an und frag, ob Du überhaupt aussagen musst. Denke er wird Dir auch sagen, dass dem nicht so ist. Ein Staatsanwalt ist kein Richter. Solange also nichts gegen Dich vorliegt, lass Dich nicht gängeln.

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  7. skorfulose sagt:

    So gesehen ist die StPO eigentlich sogar das falsche Werk. Es gibt ja noch gar keinen Prozess. Hingehen werde ich trotzdem. Tut ja nicht weh, denen zu erzählen, wie toll es im Freibad war. Will ja auch nicht noch mehr Verdacht auf mich lenken. Nur meine DNS will ich gern behalten ;)
    Rechtsschutzversichert bin ich nicht.

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  8. rg sagt:

    Naja, doch die StPO dürfte schon richtig dafür sein, die wollte man auch antasten, damit Polizisten und Staatsanwälte jemanden vorladen können. Näheres dazu irgendwo vor längerer Zeit (Oktober-Dezember irgendwann) im lawblog.
    Lass Dich nicht überrumpeln. Rechtsschutz ist nicht allzu teuer, wäre also für die Zukunft vielleicht eine sinnvolle Investition ;)

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  9. Jay sagt:

    Bei DER kriminellen Vorgeschichte wäre eine Rechtschutz echt angesagt… sorry, konnt’s mir nicht verkneifen :mrgreen:

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  10. [...] und in dem man sich nicht einmal dem Zugriff des Staates entziehen kann, wenn er – ohne jeden konkreten Verdacht – die DNS (kann es überhaupt noch privatere Daten geben?) analysieren will, der zielt [...]

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